Grundsatzerklärung gemäß LkSG

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltpflichten(gemäß §6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz –LkSG)
Die HKO Isolier-und Textiltechnik GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferkette.
Wir erfüllen unsere Verpflichtungen gemäß §3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit §6 Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu minimieren und Verstöße zu verhindern bzw. zu beenden.


1. Erwartung an Mitarbeitende und Lieferanten
Wir erwarten von allen Mitarbeitenden sowie von unseren direkten und indirekten Lieferanten die Einhaltung geltender Gesetze sowie der international anerkannten Standards, insbesondere:
• Verbot von Kinderarbeit gemäß ILO-Kernarbeitsnormen
• Verbot von Zwangs-und Pflichtarbeit
• Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
• Verbot von Diskriminierung
• Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeits-und Gesundheitsschutz
• Zahlung angemessener Löhne
• Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten


Diese Anforderungen sind Bestandteil unserer Geschäftsbeziehungen und werden in entsprechenden Vereinbarungen mit Lieferanten berücksichtigt.


2. Risikomanagement und Risikoanalyse
Wir führen regelmäßige sowie anlassbezogene Risikoanalysen durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Lieferanten zu identifizieren und zu bewerten. Auf Basis dieser Analysen leiten wir geeignete Präventions-und Abhilfemaßnahmen ab.


3. Präventions-und Abhilfemaßnahmen
Bei identifizierten Risiken ergreifen wir angemessene Präventionsmaßnahmen, insbesondere:
• Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in Beschaffungsprozesse
• Durchführung von Lieferantenbewertungen und -audits
• Schulung unserer Mitarbeitenden zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Bei festgestellten Verstößen werden unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen eingeleitet, mit dem Ziel, die Verletzung zu beenden oder zu minimieren.


4. Beschwerdemechanismus
Wir betreiben ein Beschwerdeverfahren, das es internen und externen Hinweisgebern ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße hinzuweisen. Hinweise werden vertraulich behandelt und systematisch geprüft.


5. Verantwortung und Überwachung
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten liegt bei der Geschäftsführung. Zuständige Funktionen innerhalb des Unternehmens überwachen die Einhaltung und berichten regelmäßig über die Wirksamkeit der Maßnahmen.


6. Dokumentation und Berichterstattung
Wir dokumentieren die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten fortlaufend und berichten gemäß den gesetzlichen Anforderungen.